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Bergen-Belsen Prozess

11 stand Rechnung tragen zu können, dass gerade bei Verbrechen in Konzentrationslagern die Zahl überlebender, unmittelbarer Zeugen gering war und sich daher bei Beibehaltung der übli- chen Verfahrensweise erhebliche Schwierigkeiten bei der Beweisaufnahme ergeben hätten. Dass sich jedoch die Zulassung von sekundärem Beweismaterial im Verhandlungsverlauf als geradezu kontraproduktiv erwies und für eine erhebliche zeitliche Ausdehnung des Lüneburger Verfahrens sorgte, lag nicht zuletzt an der mangelhaften Vorbereitung des Verfahrens durch die Anklage- behörden. Entgegen aller Ankündi- gungen auf Regierungsebene, sämt- liche nationalsozialistischen Kriegs- verbrecher zur Rechenschaft zu zie- hen, hatten es die Alliierten jedoch unterlassen, frühzeitig genug Vor- kehrungen für die praktische Durch- führung der strafrechtlichen Verfol- gung der Täter zu treffen. Zwar war am 20. Oktober 1942 eine Kriegs- verbrecherkommission der Vereinten Nationen (United Nations War Crimes Commission) gegründet worden, deren Aufgabe es sein sollte, die an Bürgern alliierter Staaten verübten Kriegsverbrechen zu dokumentieren und die Täter zu identifizieren. Schon sehr bald stellte sich jedoch heraus, dass die Bemühungen der UNWCC durch die mangelnde Kooperationsbereitschaft der alliierten Regierungen konterkariert wurden. Auch wenn in den Londoner Ministerien und Behörden rund zwanzig Gruppen in irgen- deiner Form mit Kriegsverbrechen beschäftigt waren, so erwiesen sich doch gerade die Briten als die stärksten Bremser bei der strukturellen Umsetzung der als umfassend angekündigten Kriegsverbrecherverfolgung. „Everyone in the War Office felt that war crimes would be expensi- ve, unrewarding work which would not be popular with the public“, so Viscount Bridgeman, seit Ende Mai 1945 Leiter der Abteilung AG3 des Adjutant-General Department im Kriegsministe- rium, die eigentlich für die Koordinierung der Strafverfolgungsarbeit sorgen sollte. Stattdessen entschied man sich, das Problem einfach auszusitzen: „We expected most war criminals to be in the American zone. So we just sat and waited to see what would happen, and waited for or- ders from politicians.“10 Diese Mischung aus Widerwillen und Interesselosigkeit11 hatte zur Folge, dass es zum Zeit- punkt der Befreiung Bergen-Belsens am 15. April 1945 keine für Beweisaufnahme und Zeugen- 10 “Wir erwarteten, dass die meisten Kriegsverbrecher sich in der amerikanischen Zone befinden würden. Also sa- ßen wir herum und warteten, was passieren würden, warteten auf Anweisungen von Politikern“; Original zitiert nach Tom Bower, Blind Eye to Murder. Britain, America and the Purging of Nazi Germany – A Pledge Betrayed, London 1981, S. 128. 11 Richard Halse, ein Mitarbeiter des Judge Advocate-General’s Department, der Rechtsabteilung der britischen Armee, beschreibt die Situation zu Kriegsende folgendermaßen: „We really had nothing and knew nothing at the beginning. But everyone was tired at the end of the war and both JAG and the War Office felt that war crimes was not going to produce glory for anyone“ [“Am Anfang hatten wir nichts in der Hand und wußten nichts. Aber am En- Gedenkstein im Eingangsbereich der Gedenkstätte

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