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Bergen-Belsen Prozess

25 British justice.”53 In der britischen Presse wurde hauptsächlich die Gründlichkeit gefeiert, mit der während des Prozesses sämtliche Beweise abgewägt worden seien. „Justice is done“ über- schrieb der “Daily Telegraph” seinen Artikel zum Prozessabschluß,54 und der “Spectator“ kon- statierte zufrieden: „There has been much criticism of the proceedings, chiefly directed to their length and the pains taken to ensure that justice shall be done and shall be seen to be done. Now the trial is over, such criticism seems very near to praise.”55 Als mustergültiges Beispiel der Unbestechlichkeit und Unvoreingenommenheit britischer Justiz wurde die Verhandlungsführung des Lüneburger Verfahrens auch den Verantwortlichen für die bereits angelaufenen Nürnberger Prozesse zur Nachahmung empfohlen: „[O]n the whole, if Nuremberg runs as satisfactorily, the Allies should be extremely relieved […] There can be little doubt […] that [the verdicts] will stand examination in the future.”56 Vor den Historikern machten sich jedoch die Zeitgenossen daran, den Prozess zu bewerten, und zwar überwiegend ganz anders, als es die Briten erwarteten. Die Urteilssprüche waren kaum gesprochen, als es auch schon von nahezu allen Seiten massive Kritik hagelte. Bereits nach etwa zwei Wochen Verhand- lungsdauer hatten Vertreter der sow- jetischen Presse die zu erwartende Länge des Verfahrens heftig bemän- gelt. Laut “Izvestia” war es offensich- tlich, dass die Schuld der Angeklag- ten angesichts der vorgefundenen Leichenberge zweifelsfrei feststand und die pedantische Auflistung aller Details der begangenen Verbrechen von deren politischen Ursachen nur ablenkte. Wie man es ihrer Meinung nach „besser“ machen konnte, führ- ten die Sowjets von Mitte Dezember 1945 bis Februar 1946 in diversen militärgerichtlichen Verfahren vor, die deutlich den Charakter von Schauprozessen trugen: In den meisten Fällen erhielten die Angeklagten weder Rechtsbeistand noch Dolmetscher, so dass sie weder dem Verfahren folgen noch sich selbst verteidigen konnten; die Prozesse endeten in der Regel mit der Verkündung der Todesstrafe, die öffentlich vollstreckt wurde. Eine individuelle 53 „Es obliegt mir, zum Ausdruck zu bringen, dass das Army Council davon überzeugt ist, dass der Prozess ent- sprechend bester Traditionen britischen Rechtswesens durchgeführt wurde“; Original zitiert nach Bower, Blind Eye, S. 201. 54 „Der Gerechtigkeit wurde genüge getan“; Daily Telegraph, Ausgabe vom 19.11.1945 55 „Der Verhandlungsverlauf wurde stark kritisiert, hauptsächlich aufgrund seiner Länge und der Anstrengungen, die unternommen wurden, um sicherzustellen, dass der Gerechtigkeit genüge getan würde. Jetzt, nach Ende des Prozesses, erscheint sich solche Kritik beinahe als Lob zu erweisen“; Spectator, Ausgabe vom 23.11.1945 56 „Falls Nürnberg [gemeint ist der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher; Anm. d. V.] alles in allem ähnlich befriedigend verläuft, sollten die Alliierten äußerst erleichtert sein [...] Es kann kaum daran gezweifelt werden, dass [die Urteile] auch in zukünftigen Zeiten einer Überprüfung standhalten werden“; Manchester Guardian, Ausgabe vom 19.11.1945 KZ-Häftlinge bergen ihre toten Mithäftlinge

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