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Bergen-Belsen Prozess

3 Einleitung In ganz Europa und darüber hinaus ist der Name ei- nes kleinen Ortes in der Lüneburger Heide bekannt: Bergen-Belsen. Er ist wie Auschwitz zu einem Sym- bol geworden für jene beispiellosen Verbrechen, die die Nationalsozialisten und ihre Helfershelfer verüb- ten und die so unermessliches Leid über Millionen Menschen in Europa brachten. Das Inferno von Ber- gen-Belsen, dieser Stätte des grauenhaften Massen- sterbens, kostete allein in den wenigen Monaten des Jahres 1945 bis zu ihrer Befreiung im April etwa 35.000 Häftlingen das Leben. Zügig sollten die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, jene Teile des verbliebenen Bewa- chungspersonals, welcher die englischen Be- freiungstruppen in Bergen-Belsen habhaft werden konnten, nachdem dem größeren Teil von ihnen ( ca. 220 SS´ler und 350 Kapos ) noch am 14. April 1945 im Zuge einer Übergabevereinbarung des Konzentrationslagers der freie Abzug zu den deut- schen Wehrmachtsstellungen gewährt wurde. Schnell wurde Lüneburg als Prozessort benannt und die MTV-Turnhalle als Verhandlungssaal ausgesucht. Dieses imposante Gebäude Ecke Lindenstraße/Barckhausenstraße, im Jahre 1880 gebaut und seiner Bestimmung übergeben, nämlich dem Turnvergnügen des bürgerlichen Lüneburgs ebenso wie (mit seinen beiden Tür- men) der Lüneburger Feuerwehr, welches in den letzten Kriegsjahren als Getreidespeicher diente, wurde im August 1945 auf seine Tauglichkeit als Gerichtssaal überprüft: 500 Personen sollten auf der Galerie Platz finden können. Bereits am 17. September 1945 fand die Gerichtsverhandlung statt, die bis zum 16. November andauerte. Es war somit der erste Kriegsverbrecherprozess gegen die Verantwortlichen eines Konzentrationslagers überhaupt und die Weltöffentlichkeit schaute in jenen Wochen auf Lüne- burg in der Erwartung, dass die Täter/-innen einer gerechten Strafe zugeführt werden. „Kann es ein geeignetes juristisches Instrumentarium geben, welches geeignet ist, dieses grauenhafte Geschehen strafrechtlich zu fassen oder gibt es eine nicht zu überwindende Disk- repanz zwischen juristisch Möglichem und menschlich Gefordertem?“ (Helge Grabitz). Diese Frage zu beantworten bemühten wir uns im Jahre 2005, also 60 Jahre nach den Ereig- nissen. Durch Vermittlung des damaligen Leiters der Gedenkstätte Bergen-Belsen, Herrn Rahe, lernten wir Herrn John Cramer kennen, einen Historiker, Doktorand an der Universität Tübingen und Projektmitarbeiter der Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten und konnten ihn für einen Vortrag gewinnen. Diesen Vortrag drucken wir in dieser Broschüre mit freundlicher Genehmi- gung des Referenten ab, zusammen mit einigen Fotos und zeitgeschichtlichen Dokumenten.

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