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Landrat Albrecht

______________________________________________________________________ 10 Attacken der „alten NSDAP-Kameraden“ auf den Landrat Dennoch versuchten verschiedene NSDAP- Fraktionen ihren eigenen Machtanspruch einzufordern und auch für den Posten des Landrates einen „alten Kämpfer“ einzusetzen. Anscheinend war von diesen geplant, den NS- Mann Lühr (Lüne) auf diesen Posten einzusetzen. Nach dem ersten Revirement nach den Kommunalwahlen am 12. März 1933 und der erfolgten „Säuberung“ der Landratsämter von ihrer alten personellen Besetzung bei fast 60% aller Landräte in Preußen am Ende dieses Jahres, forderten diese „Altnazis“ ihren Machtanspruch insbesondere im Jahre 1935 gegenüber den verbliebenen Weimarer Landräten ein. Im Kontext der Ablösung des (rechtskonservativen) Lüneburger Oberbürgermeisters Dr. Schmidt (zuvor DVP- nahe) im Jahre 1935/1936 und der Einsetzung Wilhelm Wetzels auf diesen Posten, sollte auch das Landratsamt neu belegt werden. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die folgenden überlieferten drei Attacken gegen den Landrat Albrecht jeweils nicht in den Verwaltungsebenen, sondern in der NS-Parteiorganisation ihren Ausgang nahmen: NSDAP-Kreisleiter Lange (Bleckede) beschwerte sich bei der Gauleitung Anfang Mai 1935 über Landrat Albrecht. Dieser habe an einer Behördenfeier am Nachmittag des 1. Mai („Tag der nationalen Arbeit“) in Deutsch-Evern nicht teilgenommen und somit das Ansehen des Amtes beschädigt, wobei zudem auch die Presse über diese Ungehörigkeit berichtet habe. Tatsächlich informierte das Lüneburger Tageblatt in ihrer Ausgabe vom 3.5.1935 in einem längeren Artikel unter der Überschrift „Die Kreisverwaltung feiert auf dem Lande“ über diese Feier im „Haus Niedersachsen“, erwähnte ausdrücklich und ausführlich die Teilnahme des NS-Parteigenossen Lühr und beschrieb zugleich die Abwesenheit des Landrats: „Sehr dankbar empfanden es die Beamten und Angestellten, daß zu ihrer Mai- Feier der Kreisdeputierte Pg. Lühr erschienen war und hierdurch seinen Anteil bekundete, während der Behördenleiter nicht zugegen war.“

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