Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Landrat Albrecht

______________________________________________________________________ 40 Entlassung Albrechts m 19. April 1945 Wilhelm Albrecht wurde einen Tag nach der Befreiung Lüneburgs im Auftrage der alliierten Militärregierung festgenommen und aus seinem Amt als Landrat entfernt. (67) Er erhielt ab Juni 1945 keine weiteren Bezüge und seine Pensionsansprüche wurden aufgehoben. Wohin Albrecht verbracht und wo er vernommen wurde, wird nicht deutlich. Seine Ehefrau Anna vermutete ihn Anfang Juli 1945 in einem Gefangenenlager in Brüssel-Nord. Am 5.7. 1945 bat sie bei der hiesigen Militärkommandantur um eine beschleunigte Rückführung ihres Mannes, der, wie sie ausführte, seinen Entlassungsschein bereits erhalten habe, wie sie von ehemaligen Mitgefangenen erfahren habe. Sie bat darum, dass er nicht im nächsten Sammeltransport, sondern bereits zuvor nach Lüneburg gebracht werden möge. Da die Familie die Landratswohnung verlassen musste, bezog sie eine neue Wohnung, im August 1945 in Bardowick (Großestraße 24). Kurze Zeit darauf monierte Albrechts Nachfolger, der nunmehr die Landratswohnung angemietet hatte, dass die Familie Albrecht bei ihrem Auszug einige wertvolle Einrichtungsgegenstände mitgenommen hätten, die der Kreisverwaltung gehörten und forderte die Rückgabe. Gegen seine Entlassung als Landrat und die Aberkennung seines Pensionsanspruchs legte Albrecht einen Einspruch ein „ … mit dem Ziel der Versetzung in den Ruhestand unter Gewähr der gesetzlichen Ruhegehaltsbezüge.“ Der eigens für solche Fälle gebildete Prüfungsausschuss bei der Regierung Lüneburg (Mitglieder: Schwartz, Dr. Richter, Matthies ) stellte in einem Gutachten vom 31. Mai 1946 fest, dass der Einspruch begründet sei: „Die Entlassung ohne jeden Pensionsanspruch stellt eine unbillige Härte dar.“ Dieses Gutachten stellt fest: „ Aus seinen Personalakten … geht hervor, daß der Landrat Albrecht von der Partei wiederholt angegriffen worden ist und daß man versucht hat, ihn aus der Partei auszuschließen und aus seinem Amt als Landrat zu entfernen. Keiner der Zeugen weiß etwas darüber, daß der Beschwerdeführer sich jemals parteipolitisch betätigt hat. Er war der korrekte Beamte, der seine Pflicht tat und sich nicht weiter um die Partei und Parteipolitik kümmerte. Sein Eintritt in die Partei war geboten, wenn er als Landrat im Amt bleiben wollte… Es ist weiter zu berücksichtigen, daß der Landrat Albrecht die Absicht hatte, nach Erreichung der Altersgrenze von 65 Jahren mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand zu gehen. Das wäre im Jahre 1940 gewesen. Nur infolge des Krieges, weil er noch rüstig genug war, sein Amt einige Jahre länger zu verwalten, war er daran gehindert und gehalten, noch weiter im Amte zu verbleiben…“ (68) Eine Bewertung der Argumente dieses „Gutachtens“ soll den Lesern/-innen überlassen bleiben und lediglich ein Hinweis darauf erfolgen, dass es auch „in Kriegszeiten“ möglich war, als Landrat in den Ruhestand zu treten, wie das Beispiel des Landrats Berlin im benachbarten Landkreis Uelzen zeigt. Wilhelm Albrecht starb am 20.11.1946 in seiner Wohnung in Bardowick. Seine Ehefrau erhielt ab Januar 1947 Witwenbezüge, berechnet nach der Dienstzeit ihres Ehemannes vom 9.12.1896 bis zum 19.4.1945. Ab April 1954 wurden dieser Pensionsanspruch erhöht auf jährlich 7.344,90 DM, was umgerechnet auf die heutigen Preise und Einkommen einer Pension von etwa 30.000.- Euro jährlich entspricht. Frau Albrecht erhielt diese Beamten- Witwenbezüge, die im Laufe der Jahre noch weiter erhöht wurden, bis zu ihrem Tode im Jahr 1971.

Seitenübersicht