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Landrat Albrecht

_____________________________________________________________________ 17 Verfolgung der Juden und der Sinti Die Drangsalierung der jüdischen Bevölkerung, die Einschränkung ihrer bürgerlichen Freiheiten, ihr Ausschluss aus dem öffentlichen Leben zunächst geschah nicht in erster Linie durch die direkte Einwirkung der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), sondern auf dem Wege der „normalen“ Verwaltungstätigkeit. Die entsprechenden antijüdischen Erlasse des Reichsinnenministeriums gingen an die Bezirksregierung Lüneburg und von dieser Mittelinstanz zur Umsetzung an die Orts- und Kreisverwaltung und somit zum Landrat . (13) Die Kreisverwaltung mit Albrecht an der Spitze prüfte diese Anordnungen und setzte sie, wenn die Voraussetzungen gegeben waren, um. Der Ausschluss jüdischer Händler vom Zugang zu öffentlichen Märkten, der Ausschluss von jüdischen Gewerbetreibenden von der öffentlichen Auftragsvergabe, die Einschränkung des Bankgeheimnisses für diese Personengruppe bei der Kreissparkasse, die Umsetzung der „Nürnberger Gesetze“, die „Arisierung“ des Wirtschaftslebens, die Benachteiligung bei der öffentlichen Fürsorge und der Ausschluss der Kinder aus dem Schulleben, die „Zwangsabgabe Edelmetalle“ – diese und viele weitere antijüdische Maßnahmen hatte ein NS-Landrat in seinem Landkreis umzusetzen. Aus den Überlieferungen wird deutlich, dass auch Wilhelm Albrecht in diese Tätigkeiten involviert war: Bereits im Spätsommer/Herbst 1935 wurden die Landräte über den Lüneburger Regierungspräsidenten aufgefordert, Ermittlungen anzustellen und zu melden, wenn „der Viehhandel in den Händen der Juden liegt“, weil es sich hierbei um einen „…planmäßigen Angriff des Judentums (handele), der darauf abzielt, Unruhe und Unzufriedenheit in die Bevölkerung zu tragen.“ Diese und andere Anfragen, Meldungen, Berichte und Anweisungen liefen über Albrechts Schreibtisch ( 14) wie jene über die „„Entjudung“ des Internats Marienau“, „Kennzeichnung der Juden“ (s. unten) oder auch der Schriftverkehr im Jahre 1935 über die antijüdischen „Selbstauskünfte“ einiger Orte des Bezirks. Diese hatten sich nämlich damit hervorgetan, dass sie am Ortseingang Schilder anbrachten mit dem Hinweis auf die „Judenfreiheit“ des Ortes, worauf hin der Regierungspräsident Matthaei am 6. September in einem Geheimschreiben auch den Lüneburger Landrat darauf hinwies: „ … die … Transparente `Juden sind in diesem Orte unerwünscht´ sind meines Erachtens überflüssig, denn selbstverständlich sind die Juden in jedem deutschen Orte unerwünscht.“ (15) Das Konterfei dieses Regierungs- präsidenten ist im Übrigen noch heute im Eingangsbe- reich des „Behörden- zentrums Auf der Hude“ in einer Ahnen- galerie der Regierungs- präsidenten „zu bewundern“.

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