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Landrat Albrecht

_____________________________________________________________________ 5 Chronologie der Straßen-Benennungen nach Landrat Wilhelm Albrecht 1. Bereits während der Weimarer Zeit würdigte der Lüneburger Kreistag seinen Landrat Wilhelm Albrecht, indem er eine Straße mit seinem Namen versah. Das Lüneburger Adressbuch erwähnt erstmals in seiner Ausgabe des Jahres 1932 für die seinerzeit selbständige Gemeinde Hagen im Landkreis Lüneburg eine „Landrat-Abrecht-Straße“ (den heutigen „Wacholderweg“). Es darf also angenommen werden, dass dieser neu bebaute Straßenzug, der seinerzeit von der Hausnummer 3 bis 22 reichte, im Jahr zuvor seinen Namen erhielt. 2. Nach der Befreiung Deutschlands vom Faschismus bestimmten die Alliierten Streitmächte in ihren Rechtsvorschriften u.a., dass auch die öffentliche Symbolik, die einen positiven Bezug auf den Nationalsozialismus nimmt, untersagt wird. Nachdem bereits die Adolf-Hitler-Straße (die heutige Lindenstraße), die Legion-Condor- Straße (die heutige Bleckeder Landstraße) und weitere NS-Straßennamen umbenannt wurden, meldete die Lüneburger Landeszeitung am 10. April 1947 unter „Kurz notiert“: „Außer der Hindenburgstraße (die auch bereits zuvor wieder in Gartenstraße zurückbenannt wurde, d. V.) werden die Schliefen-Straße in Abraham-Peter-Schulz- Straße, die Bülowstraße in Georg-Böhm- Straße, die Ludendorffstraße in Hans-Steffens- Weg und die Landrat-Albrecht-Straße in Wacholderweg umbenannt.“ 3. In der ordentlichen Ratssitzung vom 11. September 1964 beschäftigte sich der Rat der Stadt Lüneburg mit der Namensgebung für mehrere neu erschlossener Straßenzüge. Stadtbaurat Blumtritt trug dabei u. a. vor: „Die Aufschließung des Baugebietes zwischen den Straßen Am Schwalbenberg - Dahlenburger Landstraße und dem Altenbrücker Ziegelhof erfordert die Neubenennung eines Straßenzuges. Es wurde vorgeschlagen, den Straßenzug nach dem verstorbenen Landrat Albrecht zu benennen. Albrecht war Landrat des Kreises Lüneburg 1917 bis 1945.“ Als Beschlussempfehlung wurde vorgetragen, dieser Straße den Namen „Albrechtstraße“ zu geben. „Unter dem Straßennamen soll ein Schild angebracht werden mit der Aufschrift: „Landrat von 1917 – 1945““. In der anschließenden Diskussion meldete sich zunächst Ratsherr Dr. Behrens zu Wort: „Landrat Albrecht war zweifellos eine sehr achtbare Persönlichkeit. Ich kenne ihn noch aus meiner Jugendzeit“. Gleichzeitig fragte er aber danach, „welche Veranlassung die Stadt Lüneburg hat, eine Straße mit dem Repräsentanten des Landkreises zu benennen.“ Frau Senatorin Körner erläuterte, weshalb gerade die Stadt Lüneburg Landrat Albrecht würdigen möge und ihr eigenes Engagement in dieser Sache: „Wir hatten bis zum Jahre 1945 eine Landrat-Albrecht-Straße. Diese Straße ist damals auf Befehl der britischen Besatzungsmacht umbenannt worden. Da Herr Landrat Albrecht ein guter Bürger der Stadt Lüneburg war, ist es schon seit Jahren mein Bestreben, wieder eine Straße in der Stadt Lüneburg nach ihm zu benennen.“ Ratsherr Wetzel als nächster Redner schloss sich den Ausführungen seiner Vorrednerin an: „Ich möchte es auch begrüßen, daß wieder eine Straße nach Landrat Albrecht benannt wird. Ich möchte darauf hinweisen, Herr Kollege Dr. Behrens, daß der Landrat seinen Dienstsitz in Lüneburg hatte.“ In der anschließenden Diskussion, bei der sich Bürgermeister Trebchen, Senator Bohnhorst, Ratsherr Dr. Huys und ein weiteres mal Ratsherr Wetzel zu Worte meldeten, wurde ausschließlich darüber debattiert, ob diese Straße den Namen „Albrechtstraße“ oder „Landrat-Abrecht-Straße“ erhalten solle (das Protokoll vermerkt mehrfach: „Heiterkeit!“), bis Ratsherr Röber mit einer weitergehenden Forderung das Wort ergriff: „Ich kann mich noch ganz genau daran erinnern, daß die Straße Wacholderweg früher Landrat-Albrecht- Straße hieß. Ich bin dafür, daß man diese Straße wieder so benennt, wie sie früher mal geheißen hat.“ Diese Forderung wurde durch den Ratsherrn Reinecke vehement unterstützt: „Man sollte doch den Mut aufbringen, doch diese Straße wieder nach ihm zu benennen.“ Diesem „mutigen“ Schritt widersprach der Oberstadtdirektor Stelljes mit dem Kostenargument: „Ist Ihnen auch klar, wie teuer es ist, eine einmal benannte Straße wieder umzubenennen?“ Da keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht wurden, stimmte der Rat der Stadt mit 19 Stimmen für eine „Landrat-Albrecht- Straße“, anschließend mit Mehrheit für das „Gesamtpaket“ aller Straßenneubenennungen. Festzustellen bleibt: Der Beschluss des Rates der Stadt verstieß eindeutig gegen den Artikel 139 des Grundgesetzes, der ein Fortwirken der „zur Befreiung des deutschen Volkes vom

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