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Landrat Albrecht

_____________________________________________________________________ 7 Zur Karriere des Wilhelm Albrecht: Vom Kaiserreich zur Nazi-Zeit Wilhelm Albrecht wurde am 15. Juni 1875 als Sohn eines Oberverwaltungsgerichtsrats in Hannover geboren. Nach seiner Schulzeit studierte er Jura an den Universitäten in Marburg, Göttingen und Berlin. Anschließend fand er eine erste Anstellung ab Dezember 1896 als Referendar beim Königlichen Amtsgericht in Herzberg/Harz, ab August 1897 beim Königlichen Landgericht Hannover und ab August 1898 bei der Staatsanwaltschaft des dortigen Landgerichts, anschließend des Amtsgerichts am Ort. Als Regierungs-Referendar war er tätig in Osnabrück im Jahre 1899 und 1900. Nach einer Zwischenstation als Regierungs- Assistent in Sigmaringen stieg er auf zum Vertreter des Landrats im Kreis Schwetz im Regierungsbezirk Marienwerder im Oktober 1902. Dort blieb er einige Jahre, bis er 1907 als Vertreter des beurlaubten Landrats Freiherr von Massenbach in Wreschen eingesetzt wurde. Im November desselben Jahres heiratete Wilhelm Albrecht Elisabeth von Sanden, eine Tochter des Generalmajors Rudolf von Sanden. Im Folgejahr 1908 wurde Albrecht nach Koschmin im Regierungsbezirk Posen versetzt und war dort zunächst als kommissarischer, später als regulärer Landrat tätig. Dort wurde ihnen am 16.1.1909 ihr Junge Arnold geboren, der als schwerbehindertes Kind aufwuchs. Eine mündliche und nicht überprüfbare Überlieferung besagt allerdings, dass Arnold nicht als Sohn der Eheleute geboren, sondern von Albrecht als Pflegesohn aufgenommen und adoptiert wurde. Wilhelm Abrecht heirate einige Jahre später, am 10.5.1911, ein zweites Mal. Bei der Angetrauten handelte es sich um Frau Anna Schmidt von Schmiedeseck. Vater der Braut war Hilmar Schmidt von Schmiedeseck, Hauptmann a.D. und Rittergutsbesitzer in Woplaucken (Ostpreußen). Die Mutter der Ehefrau kam ebenfalls aus adligem Elternhaus: Julie Freiin von Schenk zu Tautenburg. Ein Jahr nach der Trauung, am 16.5.1912, wurde die Tochter Elisabeth geboren. Fünf Jahre später, im Mai 1917, wurde Wilhelm Abrecht nach Lüneburg zum Landrat des Kreises bestellt als Nachfolger des verstorbenen Konrad Engelhardt. Er wohnte mit seiner Familie in der Landratswohnung Auf dem Michaeliskloster 4 und blieb in diesem Amt fast drei Jahrzehnte lang bis zum 19.4.1945 tätig.(1) Wilhelm Albrecht wuchs auf in einer bürgerlichen, nichtadeligen Familie und fand über sein Studium und seinen Beruf sehr schnell den Anschluss an die oberen sozialen Schichten des Wilhelminischen Reiches. Die jedesmalige „Einheirat“ in eine adlige Familie deutet auch im Privatleben des königlich- preußischen Landrats auf eine gewisse Affinität für die typischen Strukturen hoffähiger Herrschaft hin, die seinerzeit noch die Führungspositionen insbesondere der oberen und obersten staatlichen Verwaltungsebene und des Militärs dominierten, wie ein Blick auf die Personalliste der führenden Mitarbeiter der Lüneburger Bezirksregierung jener Tage zeigt und in der Literatur, etwa von Theodor Fontane in seinem Roman „Effi Briest“, beschrieben wird. Nach der Novemberrevolution im Jahre 1918 verblieb Wilhelm Albrecht ebenso auf seinem Posten wie die meisten Landräte der umliegenden Kreise. Wilhelm Albrecht präsentierte sich als „unpolitischer“, absolut staatstreuer Beamter. Eingebunden in die rechtskonservativ dominierte Struktur Lüneburgs als Beamtenstadt und des überwiegenden Teils der bäuerlichen Bevölkerung im Kreis (mit ihren 5.787 landwirtschaftlichen Betrieben über 0,5 Hektar im Jahre 1938) regelte er seine Verwaltungsaufgaben stets zur Zufriedenheit der jeweils herrschenden politischen Mehrheit. Zwar konnte er sich nicht auf eine parteipolitische Hausmacht stützen, aber seine Einbindung in die Strukturen der örtlichen Schützenvereine, Feuerwehren, Bauernvereinigungen und anderer ländlicher „Machtzentren“ sowie eine geschickte Politik sicherten ihm den Landratsposten für die gesamte Zeit der Weimarer Republik, zumal dieses Amt von der „einfachen“ Landbevölkerung weniger in ihrer explizit politischen Bedeutung wahrgenommen wurde. Ein Landrat galt ihr vielmehr als eine Art regionaler „gütiger und Interessen- ausgleichender Fürst“, was z.B. in einer gewissen Unterwürfigkeit im Duktus von persönlichen Briefen erkennbar ist, die Albrecht von der Landbevölkerung erreichten und in denen er um die Lösung eines Problems gebeten wurde. Eine Anrede mit „Eure Hochwohlgeboren“ o.ä. war dabei keine Seltenheit. Auch im machtpolitisch wichtigen Bereich der evangelischen Kirche engagierte sich Albrecht und wurde Mitglied des Landeskirchenobergerichts in Hannover. Von seinen Vorgesetzten wurde Landrat Albrecht während der Weimarer Zeit beschrieben als „fleißiger, tüchtiger Landrat mit guten Kenntnissen, gedanklichen Erfahrungen und unverbindlichen Umgangsformen“, wie der Regierungspräsident am 2.12.1921 vermerkt.

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