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Landrat Albrecht

______________________________________________________________________ 34 Auch die Durch- führung von „verschärften Kontrollen“ der Zwangsarbeiter/- innen („schlagartige Überholungen der Unterkünfte, die am Tage oder in der Nacht … vorge- nommen werden“) mit der „Festnahme und Übergabe einer größeren Anzahl von Ausländern an die Geheime Staats- polizei“ oblag Landrat Albrecht, wie sein Bericht vom 4.12.1944 zeigt, den er als Antwort auf eine Anfrage des Regierungspräsi- denten vom 25.10.1944 anfertigte. Als Delikte dieser Personen nennt der Regierungs- präsident resümierend, sie „beziehen sich weitaus in der Mehrheit auf Verstöße gegen die für ausländische Arbeiter getroffenen Sonderbestimmunge n, vor allem gegen die Aufenthalts- beschränkung, die Einhaltung der Sperrfrist und das Nichttragen der Abzeichen.“(45) Der weitere Lebensweg dieser von Albrecht genannten festgenommenen und an die Gestapo übergebenen Zwangsarbeiter/-innen kann nicht mehr nachvollzogen werden. Seit Januar 1944 wurden die ausländischen Arbeiter in jeder Gemeinde des Kreises unter Hinzuziehung von Landwachtmännern und Hoheitsträgern monatlich zweimal kontrolliert. Die Gend.- Beamten hatten Anweisung, auf Befolgung der für die Ausländer erlassenen Bestimmungen besonders zu achten. Aus Anlaß der Kontrollen wurden durchschnittlich im Monat etwa 150 Strafverfügungen (Strafen von 10.- RM bis 30.- RM) erlassen. Eine größere Anzahl von Ausländern wurde festgenommen und der Geheimen Staatspolizei übergeben. Seit dem 1.11. ds. Jrs. wird in jeder Gemeinde dreimal monatlich eine verschärfte Kontrolle der Ausländer durchgeführt. Hierbei werden auch die Unterkünfte der Ausländer auf Waffen, Nachrichtenmaterial usw. eingehend überprüft. Ein gleicher Bericht wurde bereits am 8.11. ds. Jrs. erstattet.

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