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Landrat Albrecht

______________________________________________________________________ 30 Auch an allen anderen rassistischen Maßnahmen im „Verwaltungsalltag“ beteiligte sich Albrecht. Als die Nazis es als „Skandal“ bewerteten, dass man den „volksdeutschen“ Reisenden zumuten würde, mit polnischen Zwangsarbeitern in einem gemeinsamen Zug nach Deutschland als Sammeltransport befördert zu werden und auf sofortige Aufhebung dieses Zustandes gedrungen wurde, benachrichtigte Albrecht auf Nachfrage den Regierungspräsidenten mit Schreiben vom 16. Juni 1940 darüber, dass diese „Verfehlungen“ auch in seinem Landkreis vorgekommen seien. Fortan blieben die Arier aus dem Landkreis bei ihren Reisen aus dem besetzten und unterdrückten Land unter sich. (34) Immer wieder setzte sich Albrecht für eine harte Behandlung der Zwangsarbeiter/-innen und deren Bestrafung bei den kleinsten Verfehlungen ein und empfahl sogar ein härteres Vorgehen als von der Gestapo vorgesehen. Bei allen Abwägungsfragen über eine angemessene Behandlung der Zwangsarbeiter/-innen im NS-Sinne setzte sich Albrecht häufig für eine harte Komponente ein, indem er z.B. eine (seinerzeit in Einzelfällen noch mögliche) Regelung strikt ablehnte, den polnischen Zwangsarbeitern/- innen in der Winterzeit die Gelegenheit zum „Heimaturlaub“ zu gewähren. „Nachdem die Ernte im Herbst 1941 eingebracht war, nahm schlagartig die Zahl der Polen zu, die sich unerlaubt von ihren Höfen entfernten. Der Celler OB Meyer beklagte diese Erscheinung und wies darauf hin, dass durch die Gewährung von Heimaturlaub dies hätte verhindert werden können. Urlaub als Lohn für gute Führung habe doch auch erzieherischen Wert (zumal die Arbeitgeber im Winter die Polen nicht versorgen müssten). Dies beurteilte Landrat Albrecht ganz anders, er suchte den Grund für die „Arbeitsvertragsbrüche“ in seinem Zuständigkeitsbereich in der von ihm mehrfach beanstandeten Praxis anderer Kreise, trotz des Urlaubsverbots immer wieder Polen zu beurlauben, was sich negativ auf die Akzeptanz von Ablehnungen auswirke.“ (35) Dieselbe harte Linie vertrat Albrecht bereits zuvor gegenüber der Praxis des Arbeitsamtes, welches in Einzelfällen polnischen Zwangsarbeitern/-innen Bescheinigungen für einen kurzfristigen Heimataufenthalt ausgestellt hatte. „Von dem Arbeitsamt in Lüneburg wurde in vielen Fällen eine Beurlaubung der im Landkreis Lüneburg beschäftigten Zivilpolen ohne mein Einvernehmen und meine Mitbeteiligung durchgeführt.“ Albrecht protestiert gegen diese Praxis: „Neben den sich daraus ergebenen arbeitseinsatzmäßigen Schwierigkeiten widerspricht das vom Arbeitsamt geübte Verfahren dem allgemeinen Interesse und polizeilichen Belangen.“ Er forderte, dass die Kompetenzen des Arbeitsamtes beschnitten und das Einverständnis auch seiner Behörde in diesen Fällen eingeholt werden müsse. Albrecht argumentierte in seinem Lagebericht vom 10.3.1941 zur Unterstützung seiner harten Linie gar mit den entsprechenden Verfügungen und Ankündigungen des Reichsführers SS und ChdDP, Himmler, und erklärte: „Mit einem völligen Verbot ist zu rechnen.“ (36)

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