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Landrat Albrecht

_____________________________________________________________________ 39 Aktion „Arbeitsscheu Reich“ Auch an der NS-Aktion „Arbeitsscheu Reich“ beteiligte sich Landrat Albrecht im Rahmen seiner Kompetenzen, bei der reichsweit in zwei Verhaftungswellen im Jahre 1938 mehrere tausend Männer als „Asoziale“ in Konzentrationslager verschleppt wurden. Auch diese Aktion fand statt im Rahmen eines „normalen“ Verwaltungshandelns, für den Landrat eine „normale“ Tätigkeit im Rahmen seiner Kompetenzen. „Die Verhaftung und Verschleppung von „Asozialen“ geht auf einen „Grundlegenden Erlaß über die vorbeugende Verbrechens- bekämpfung durch die Polizei“ des Innen- ministeriums vom 14. Dezember 1937 zurück. Damit wurde die Vorbeugehaft für sogenannte „Berufsverbrecher“ reichsweit vereinheitlicht und erweitert auf Personen, die durch ihr „asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährden.“ (63) Nach Heinrich Himmlers Plan vom 26. Januar 1938 sollte zunächst ein „einmaliger, umfassender und überraschender Zugriff“ auf die „Arbeitsscheuen“ erfolgen. Dieses seien Männer im arbeitsfähigen Alter, die zweimal einen ihnen angebotenen Arbeitsplatz abgelehnt oder nach kurzer Zeit aufgegeben hätten. Insgesamt wurden … (bei den Verhaftungsaktionen im April 1938) zwischen 1500 und 2000 männliche „Arbeitsscheue“ in das Konzentrationslager Buchenwald verschleppt. (64) Der Personenkreis, der im Sinne der „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ inhaftiert werden sollte, war nicht auf die „Arbeitsscheuen“ beschränkt, sondern wesentlich weiter gefasst. Eine Durchführungsrichtlinie der Reichskriminalpolizei vom April 1938 definiert als „asozial“ eine Person, „die durch gemeinschafts- widriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, daß er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will“ und (die sich) „durch geringfügige, aber sich immer wiederholende Gesetzesübertretungen, sich der in einem nationalsozialistischen Staat selbstverständlichen Ordnung nicht fügen wollen“. (65) Wilhelm Albrecht betätigte sich als Teil des Verfolgungsapparats gegen diese als „Asoziale“ definierte und aus der „deutschen Volksgemeinschaft ausgeschlossene“ Personengruppe. In enger Abstimmung mit der Lüneburger Gestapo nahm Albrecht über seine Ämter die Suche nach solchen Menschen in seinem Landkreis auf, spürte sie auf und ließ sie verhaften. Am 14. April 1938 meldete er in einem Schreiben an die Gestapo „den Vollzug“ seiner Maßnahmen: Er habe die „Arbeitsscheuen“ ( 4 Personen: Norbert K., Alexander Sch., Karl B. und Josef K.) von seinen Gendarmen Thimke, Agge und Harmsen festnehmen lassen. Der weitere Lebensweg dieser Personen ist nicht bekannt.(66) Für diese und andere Verdienste als Landrat wurde Wilhelm Albrecht im selben Jahr 1938 das goldene Ehrenzeichen „im Namen des Deutschen Volkes“ verliehen. Weitere Auszeichnungen folgten.

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