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Landrat Albrecht

______________________________________________________________________ 18 Eine weitere Maßnahme des Landrates bestand in der Anwendung des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ bereits im Jahre 1933, welches sowohl die Mitglieder der SPD aus dem öffentlichen Dienst ausschloss (Mitgliedern der KPD war es bereits zuvor nicht möglich, eine Tätigkeit als Beamter im Staatsdienst auszuüben) als auch die Beamten mit jüdischen Eltern. Diese rassistische Politik wurde 1936 verschärft, in dem auch jene Beamten entlassen werden sollten, deren Ehefrau/Ehemann jüdische Vorfahren hatten („jüdisch versippt“). Die Aufforderung zur Benennung dieses Personenkreises innerhalb der Kreisverwaltung erging an Albrecht am 9.9.1936.(16)

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