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Landrat Albrecht

_____________________________________________________________________ 35 Bei der großen Anzahl von Zwangsarbeitern/- innen und Kriegsgefangenen im Landkreis Lüneburg blieb es nicht aus, dass Zwangsarbeiterinnen schwanger wurden, was die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft auf den Bauernhöfen und in den Betrieben erschwerte. Während in den Jahren bis etwa 1942 diese Frauen vor der Geburt ihres Kindes wieder in ihr Herkunftsland zurück geschickt wurden, um sich die anstehenden Kosten zu ersparen, konnten die Nazis diese Praxis in den Folgejahren nicht mehr durchhalten, weil ihr Arbeitskräftebedarf zu groß war. Dieses Problem wurde in den Landrätekonferenzen mit Landrat Albrecht im faschistischen Sinne gelöst, zunächst durch die Einführung einer (für deutsche Frauen nach dem § 218 strengstens verbotenen) Schwangerschaftsunterbrechung für diese „nichtarischen“ Frauen. An der Organisierung und Durchführung dieser Schwangerschaftsunterbrechung für Polinnen und Ostarbeiterinnen nahm Landrat Albrecht im Rahmen seiner Kompetenzen teil (Bereitstellung von Krankenbaracken, „informelle Überzeugungsarbeit“ bei den betroffenen Frauen, etc.). Auf einer Sitzung am 7.5.1944 waren sich die Teilnehmer darüber einig, „dass die Schwangerschaftsunterbrechung bei den „Fremdvölkischen“ unbedingt erforderlich sei. Man wollte so die „rassenpolitischen“ Folgen in Gestalt der Kinder unterbinden und ebenso die Pflege und Versorgung der Säuglinge vermeiden.“(46) Selbst der Vorstoß des Gauleiters Telschow, die Eingriffsmöglichkeit bis zum Ablauf des 6. Monats heraufzusetzen, wurde hier diskutiert. Telschow: „Da die Schwangerschaftsunterbrechung bei den Ostarbeiterinnen und Polinnen eines der Mittel ist, um den rassisch unerwünschten Nachwuchs noch frühzeitig zu unterbinden, erscheint es mir doch erforderlich, den Zeitpunkt der Schwangerschafts- unterbrechung heraufzusetzen.“ (47) Parallel zur Einführung des Schwangerschaftsabbruchs wurde von den Landräten und den weiteren Stellen der Aufbau sogenannter „Ausländerkinder- Pflegeheime“ geplant und durchgesetzt. Aller Abbruchs-Propaganda zum Trotz wuchs nämlich im Laufe des Jahres 1943 die Zahl der Entbindungen bei diesen Frauen ständig an. In Lüneburg beklagte man Ende des Jahres, dass die Versorgung und „Aufzucht“ der Säuglinge Schwierigkeiten bereiten würde. Auf jeden Fall wollte man die Kinder nicht bei den Müttern lassen, da sonst die Ausbeutung der Mutter als Arbeitskraft eingeschränkt wäre. Darüber hinaus wurde der Verbleib dieser Kinder auf den Höfen aus „rassepolitischen Gründen“ abgelehnt. Man befürchtete eine „starke Fruchtbarkeit der Fremdvölkischen“ und damit eine wachsende Zahl von Kindern, die „nicht in das Deutschtum eingliederbar“ wären.(48) Die Lösung des Problems sollte durch eine hochrangig besetzte Tagung am 4.2.1944 unter Teilnahme des Landrats Albrecht in der Bezirksregierung Lüneburg Am Ochsenmarkt unter dem bezeichnenden Titel: „Besprechung betr. Unterbringung der noch nicht arbeitsfähigen Kinder der Polinnen und Ostarbeiterinnen“ herbeigeführt werden, auf der der massive Ausbau von „Ausländerkinderpflegeheimen“ im NSDAP- Gau Osthannover geplant und beschlossen wurde. (49) Hier wurde festgelegt, dass vorrangig diese Heime für nichteheliche Kinder von Ostarbeiterinnen und Polinnen aus der Landwirtschaft, aber auch für die Kinder von Eheleuten im großen Stil angelegt werden sollten. In einer schriftlichen Anweisung des Regierungspräsidenten v. 8.2.1944 heißt es darauf hin: „ Da die Einrichtung eines einzigen Heimes für größere Gebiete nicht möglich ist, bleibt nichts anderes übrig, als für jeden Kreis zwei bis höchstens fünf kleinere, den ganzen Kreis umfassende Heime zu errichten.“ (50) Die polnische Zwangsarbeiterin Wladislawa L. musste in Laave/Tripkau arbeiten. Am 25.9.1944 gebar sie in der Lüneburger Ostarbei- ter-Baracke des Kranken- hauses ihren Sohn Witold. Ihr Arbeitgeber verlangte von ihr, das Kind in ein Kinderheim abzuschieben.

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