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Landrat Albrecht

______________________________________________________________________ 22 Zusammenarbeit mit Justiz und Gestapo Als unterste Strafverfolgungsinstanz liefen alle polizeilichen Anordnungen/Verhaftungen über den Tisch des Landrates als Chef der Gendarmerie (Polizei) seines Landkreises. Als oberster Dienstherr war Wilhelm Albrecht verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung alle Verfügungen, Erlasse und Gesetze durch seine Polizeiposten auf dem Lande. Auch im Landkreis Lüneburg verfügte der Landrat zur Sicherung der Nazi-Herrschaft durch die Ausschaltung seiner politischen Gegner (Gewerkschaft, KPD, SPD) die Verhaftungen von Mitgliedern dieser Organisationen. Überliefert ist die Verhaftung und Einweisung der Neuhäuser Paul Sobotta und Hans Gosch in das Lüneburger Landgerichtsgefängnis noch im Jahre 1933, die das Aufrollen einer KPD- Widerstandsgruppe ermöglichte. Diese 19- köpfige Gruppe aus den Kreisen Lüneburg (Stadt und Kreis) sowie Harburg wurde schließlich vor dem Reichsgericht angeklagt wegen Hoch- und Landesverrats. Hans Gosch wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt, Paul Sobotta zu zwei Jahren.(23) In einem als „Gerüchteprozess“ bezeichneten Verfahren wurden am 28. Mai 1934 vom Winsener Amtsgericht acht Personen mit hohen Gefängnisstrafen belegt. Fünf dieser Personen ließ Landrat Albrecht über seine Dorfpolizisten zuvor festnehmen. Ihnen wurde vorgehalten, ein Gerücht aufgegriffen und weitergetragen zu haben, in dem „beleidigende“ Äußerungen über den NS- Gauleiter Telschow gesehen wurden. (24) Landrat Albrecht machte „kurzen Prozess“ auch mit weiteren Personen, die er wegen „staatsfeindlicher Äußerungen“ verfolgen ließ wie etwa den Landwirt Diercksen aus Reinstorf. Die Meldung an die Gestapo wurde von seiner Landgendarmerie erstattet. Diercksen konnte erst am 6. Februar 1940 das Lüneburger Gerichtsgefängnis, welches als Gestapo-Gefängnis fungierte, wieder verlassen. Auch alle weiteren Verfolgungsmaßnahmen nach den besonderen NS- und Kriegsgesetzen fielen in seinen Verantwortungsbereich: Von der Reichstagsbrandverordnung und dem „Heimtücke-Gesetz“, über die Kriegswirtschaftsverordnung ( Schwarzschlachtung, u.a. ), die Volksschädlings- und die Wintersachen-VO bis zur „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ („Feindsender hören“) – alle diese und weitere Komplexe fanden in der Strafverfolgung auch im Landkreis Lüneburg überwiegend ihren Ausgangspunkt durch das Aufspüren dieser Regelverstöße durch die dem Landrat unterstellte Gendarmerie, unabhängig davon, ob die Lüneburger Gestapo die weiteren „Ermittlungen“ an sich zog oder aber diese Fälle an die Nazi-Justiz (Sondergericht Hannover oder Amts- bzw. Landgericht Lüneburg) abgab. Ebenso lag die Verhaftung von Verdächtigen nach der Wehrkraft-Schutzverordnung („Verordnung zur Ergänzung der

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